Sie kommen aus dem Ausland und möchten in Deutschland ein Unternehmen gründen? Das ist kein Problem. Viele Gründer beschäftigen dabei ähnliche Fragen.
Im Folgenden finden Sie Fragen, welche von ausländischen Gründern besonders oft gestellt werden.
Welches sind die häufigsten Unternehmensformen?
Die häufigsten Unternehmensformen sind
- das Einzelunternehmen und
- die GmbH
Mehr Informationen über die einzelnen Rechtsformen erhalten Sie hier.
Gibt es Vorschriften hinsichtlich der Nationalität der Unternehmensgründer?
Bei dieser Frage ist zwischen Unionsbürgern und Staatsangehörigen von Drittstatten zu unterscheiden. Unionsbürgern steht der Zugang zu einer selbstständigen Tätigkeit grundsätzlich ebenso offen wie deutschen Staatsangehörigen. Staatsangehörigen von Drittstaaten müssen sich hingegen dauerhaft in Deutschland aufhalten dürfen. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit kann erteilt werden, wenn:
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis besteht,
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist
Wo ist das Gründungskapital zu hinterlegen?
AG
Das Aktienkapital muss auf ein auf die AG lautendes Konto eingezahlt werden. Die Bank erstellt anschließend den Kapitalnachweis, der für die Unternehmensgründung erforderlich ist.
Stammkapital: Mindestens 50.000 € (von denen bei Bargründungen mindestens 12.500 € eingezahlt werden müssen)
GmbH
Das Stammkapital muss auf ein auf die GmbH lautendes Konto einbezahlt werden. Die Bank erstellt anschließend den Kapitalnachweis, der für die Unternehmensgründung erforderlich ist.
Stammkapital: Mindestens 25.000 € (von denen bei Bargründungen mindestens 12.500 € eingezahlt werden müssen)
Hinweis
Das Aktien- bzw. Stammkapital kann aus rechtlichen Gründen nach der Gründung nicht auf ein privates Konto überwiesen werden. Es ist zwingend ein Geschäftskonto erforderlich.
Wann können die Gründer wieder über das Gründungskapital verfügen?
Nach erfolgtem Eintrag ins Handelsregister steht das Geld der neu gegründeten Firma zur Verfügung. Hinweis: Das Aktien- bzw. Stammkapital kann aus rechtlichen Gründen nach der Gründung nicht auf ein privates Konto überwiesen werden. Es ist zwingend ein Geschäftskonto erforderlich.
Müssen die Gründer persönlich vor Ort erscheinen?
Teilweise bedarf die Gründung von Unternehmensformen (etwa bei einer GmbH oder bei einer AG) einer notariellen Beglaubigung. Zu diesem Termin müssen Sie persönlich erscheinen. Diese kann jedoch bei einem Notar Ihrer Wahl erfolgen.
Wie funktioniert die Unternehmensgründung?
Einen ausführlichen Ablauf einer Firmengründung unter Erklärung der einzelnen Schritte finden Sie hier.
Wo kann ich im Ausland meine Unterschrift beglaubigen lassen?
Die Beglaubigung der Unterschrift kann grundsätzlich durch einen deutschen Konsularbeamten erfolgen.
Eine andere Möglichkeit besteht in der Bestellung eines Bevollmächtigten. Bei diesem Verfahren muss der eigentliche Gründer nur vor einem ausländischen Notar erscheinen. Allerdings entstehen für die Übersetzung der Vollmacht und das Anerkennungsverfahren zusätzliche Kosten. Die Voraussetzungen hierfür sind:
- Bei einem Notar wird eine Vollmacht für eine Vertretungsperson erstellt
- Die Vollmacht wird wenn nötig ins Deutsche übersetzt
- Gegebenenfalls bedarf es einer Anerkennung der Vollmacht in Deutschland
- Die Vertretungsperson nimmt an dem Notartermin statt des Gründers in Deutschland teil
Wie lauten die Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen?
Die Rechnungslegungsvorschriften für in Deutschland ansässige Unternehmen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Handelsgesetzbuch. Demnach muss der der Jahresabschluss aus den Bestandteilen Bilanz und GuV bestehen und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung erstellt sein. Es gelten vor allem die Grundsätze der Bilanzwahrheit, der Klarheit und der Vollständigkeit.
Wie hoch sind die Steuern für Unternehmen?
Genaue Ausführungen zu den steuerlichen Aspekten in Deutschland finden Sie hier.
Wie bekommt man Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen?
Genaue Informationen zu Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen finden Sie hier. Zuständig für die Erteilung der Bewilligungen ist die Ausländerbehörde der jeweiligen Stadt.
Können Ausländer Grundstücke und Immobilien erwerben?
In Deutschland ist der Erwerb von Grundstücken und Immobilien nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden, sodass grundsätzlich jeder in Deutschland Grundeigentum erwerben kann.
Unsere Juristen, Buchhalter und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Auf unserem Blog veröffentlichen unsere eigenen Experten jede Woche neue Beiträge. Es werden dabei stets Themen behandelt, die Gründungswillige und Jungunternehmer betreffen. Es werden (steuer-) rechtliche, buchhalterische, betriebswirtschaftliche und allgemeine Hinweise und Informationen gegeben. Die Beiträge sind dabei immer leicht verständlich geschrieben, so dass Sie die jeweiligen Hinweise sofort in die Praxis umsetzen können.