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Die Standortvorteile Deutschlands

Deutschland ist sowohl für aufstrebende als auch für bereits etablierte Unternehmen ein äußerst attraktiver Standort.

Deutschland ist sowohl für aufstrebende als auch für bereits etablierte Unternehmen ein äußerst attraktiver Standort. Neben einer stabilen Wirtschaft bietet Deutschland eine sehr hohe Lebensqualität sowie eine herausragende Infrastruktur. Darüber hinaus ist die pünktliche Einhaltung von Terminen als deutsche Tugend bekannt.

Deutschland ist ein attraktiver Standort, unter anderem aufgrund dieser Standortvorteile:

  • Starke Wirtschaft und Währung
  • Hauptsitz vieler internationaler Unternehmen
  • Planungssicherheit aufgrund politischer Stabilität
  • Zugang zum Europäischen Wirtschaftsraum
  • Liberaler Außenhandel
  • Effiziente Verwaltung
  • Herausragende Infrastruktur
  • hohe Qualitätsstandards
  • Hohes Bildungs- & Innovationsniveau
  • Hohe Lebensqualität
  • Rechtssicherheit
  • zentrale Lage

Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis

In Deutschland herrscht auf Grund verschiedener Staatsverträge ein differenzierter Umgang bezüglich des Bedarf einer Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitserlaubnis.

EU-Staaten

Als Mitglied der Europäischen Union herrscht in Deutschland Arbeitnehmerfreizügigkeit für alle Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates. Eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis ist damit entbehrlich. Seit dem 29.01.2013 ist auch die bis dahin nötige Freizügigkeitsbescheinigung entfallen.

Norwegen, Island, Lichtenstein

Als sogenannte EWR-Staaten benötigen Staatsangehöriger dieser Staaten weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis.

Schweiz

Auf Grund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz können Schweizer Staatsangehöriger und deren Familien in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland nahezu ohne Einschränkungen am Arbeitsmarkt teilnehmen. Bei einem mehr als 3 Monate dauernden Aufenthalt muss dieser jedoch der Ausländerbehörde angezeigt werden, die unter den Voraussetzungen des Freizügigkeitsabkommens eine Aufenthaltserlaubnis ausstellt.

Drittstaaten

Auf Grund verschiedener bilateraler Abkommen sind die Regelungen bezüglich der Aufenthalt- und Arbeitserlaubnisse nicht einheitlich. Weitere Informationen stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit.

Unternehmenssitz in der europäischen Union

Ein Unternehmenssitz in einem Mitgliedstaat der europäischen Union kann viele Vorteile bringen und erleichtert den Waren- und Kapitalverkehr.

Der europäische Binnenmarkt umfasst mittlerweile 28 Länder. Insbesondere zeichnet sich dieser Markt durch die Warenverkehrsfreiheit, die Personenverkehrsfreiheit, die Dienstleistungsfreiheit und die Kapitalverkehrsfreiheit aus. Durch einen Sitz Ihres Unternehmens in einem EU-Mitgliedstaat kann auch Ihre Firma von diesen Vorteilen profitieren.

Zweigniederlassung

Tochterunternehmen


Die Lebensmittelinformationsverordnung

Darüber hinaus ist die Gründung eines eigenständigen Unternehmens mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat teilweise unumgänglich. Besondere Bedeutung hat dieser Aspekt mit dem Erlass der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) für schweizerische Lebensmittelhersteller, die ihre Ware innerhalb der EU verkaufen, erlangt. Demnach sind mit Inkrafttreten der Verordnung am 13.12.2014 alle Lebensmittelhersteller verpflichtet auf vorverpackten Lebensmitteln den Hersteller oder, falls dieser keinen Sitz in der EU haben sollte, den Importeur anzugeben. Die angegebene Stelle ist für die Einhaltung der weiteren Informationsvorschriften haftbar. Ab dem 13.12.2014 muss somit auf jedem Lebensmittel, das in der EU verkauft wird, auch eine Adresse innerhalb der EU angegeben sein.

Welche rechtlichen Anforderungen an diese Adresse gestellt werden ist auf Grund fehlender Rechtsprechung noch nicht eindeutig abzusehen. Nach bisheriger Einschätzung scheint jedoch ausschließlich die Gründung einer eigenständigen Gesellschaft innerhalb der europäischen Union und die Abwicklung des Lebensmittelverkaufs über diese Gesellschaft den Anforderungen der LMIV zu genügen. Informationen zu den einzelnen Gesellschaftsformen in Deutschland, ihrer Gründung und den steuerlichen Konsequenzen stellen wir Ihnen gerne bereit.

Schweizer Lebensmittelhersteller können sich darüber hinaus auch an unsere Partner vor Ort wenden, die in einer persönlichen Beratung alle Unklarheiten beseitigen und die Unternehmensgründung für Sie übernehmen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin.

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