Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz warnt aktuell vor "Angeboten" und "Bescheiden", bezüglich der Aufnahme des Handelsregistereintrags in Datenbanken.
Nach Veröffentlichung der Handelsregistereintragung in den elektronischen Registrierportalen der Länder erhalten manche Gründer postalische Schreiben mit dem Angebot zur Aufnahme in eine "Datenbank", ein "Firmenregister" oder ein "Adressverzeichnis". Diese Schreiben sind mit Überweisungsformularen in nicht unerheblicher Höhe versehen. Dabei entsteht der falsche Eindruck, dass es sich um staatliche Register handelt. Tatsächlich stehen jedoch private Dritte hinter diesen Angeboten. Sollten Sie bezüglich einer Zahlungspflicht unsicher sein, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder andere staatliche Auskunftsstelle mit der Bitte um Information wenden. Oft genügt auch schon die Eingabe des betroffenen Registernamens in eine Suchmaschine, um die Seriosität des Bescheides zu ergründen.