Versicherungen sichern Sie gegen Risiken und daraus resultierende Schadensforderungen ab. Grundsätzlich wird zwischen obligatorischen und freiwilligen Versicherungen unterschieden. Zu wissen, durch welche Versicherungen welches Risiko abgedeckt wird kann Ihnen entscheidend bei der richtigen Auswahl der Versicherungen helfen. Achten Sie immer darauf, dass diese auf Ihre individuellen Umstände wie beispielsweise die von Ihnen benötigten Deckungssumme angepasst werden.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über die obligatorischen und empfehlenswerten Versicherungen.
Obligatorische Versicherungen
Kranken- und Pflegeversicherung
In Deutschland ist für alle Bürger der Abschluss einer Kranken- und einer Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschrieben. In einem Angestelltenverhältnis führt der Arbeitgeber anteilig einen Betrag für diese Versicherungen ab. Als Selbstständiger müssen Sie den vollen Beitrag alleine tragen.
Krankenversicherung
Bei der Wahl der passenden Krankenversicherung haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder als freiwilliges Mitglied gesetzlich krankenversichert bleiben oder Sie wechseln in eine private Krankenversicherung. Beachten Sie jedoch, dass ein Wechsel von der privaten zu einer gesetzlichen Krankenversicherung während der Selbstständigkeit nicht möglich ist.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet Ihnen eine Grundversorgung und ist mit der Krankenversicherung verbunden. Das bedeutet, dass bei einer gesetzlichen Krankenversicherung auch eine gesetzliche Pflegeversicherung und bei einer privaten Kranken- auch eine private Pflegeversicherung abgeschlossen werden muss.
Rentenversicherung
Grundsätzlich obliegt Unternehmern die Absicherung ihrer Altersvorsorge selbst. Für einige Selbstständige gilt jedoch inzwischen eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Betroffen sind hiervon insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Versicherungspflichtig sind laut der deutschen Rentenversicherung:
- Handwerker und Hausgewerbetreibende
- Lehrkräfte (bei einem Verdienst über 450 € monatlich)
- Erzieher
- Beschäftigte in der Pflege
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Seelotsen
- Künstler und Publizisten
- Personen, die überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig werden
Unfallversicherung
Unternehmensversicherung
Die Eröffnung eines neuen Unternehmens verpflichtet dazu innerhalb einer Woche das Unternehmen bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger anzumelden. In der Regel ist der zuständige Unfallversicherungsträger eine gewerbliche Berufsgenossenschaft. Die Versicherung trägt das Risiko für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten.
Private Versicherung
Der Unternehmer selbst ist in den meisten Fällen nicht versicherungspflichtig. Eine freiwillige Versicherung kann aber insbesondere bei eigener Mitarbeit im Unternehmen sinnvoll sein.
Berufshaftpfichtversicherung
Eine leichte Unachtsamkeit kann oft einen großen Schaden nach sich ziehen. Damit in diesem Fall nicht Ihr gesamtes Unternehmen oder sogar Ihr privates Vermögen gefährdet ist, sollten Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Bei der Berufshaftpflichtversicherung handelt es sich nur für einige Berufsgruppen um eine Pflichtversicherung. Doch auch für andere Branchen ist es empfehlenswert eine solche Versicherung abzuschließen. Sie trägt das Risiko für Schäden Dritter, die diesen durch das Unternehmen oder dessen Mitarbeiter zugefügt wurden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt Personen- und Sachschäden sowie hierauf beruhende Vermögensschäden.
Eine Versicherungspflicht besteht insbesondere für Berufsgruppen, die durch beratende oder verwaltende Tätigkeit Einfluss auf Vermögensentscheidungen Dritter nehmen. Zu den versicherungspflichtigen Berufen zählen unter anderem:
- Architekten
- Ärzte
- Dolmetscher/Übersetzer
- Ingenieure
- Notare
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Versicherungsmakler
Empfohlene Versicherungen
Geschäftsversicherung
Eine Geschäftsversicherung bietet einen umfassenden Schutz Ihrer Betriebsstätte. Als Geschäftsversicherung wird nicht eine spezielle, sondern ein Bündel verschiedener Versicherungen verstanden, das Sie meist individuell erweitern können. Die Höhe Ihres Beitrags ist dabei von der Anzahl der versicherten Risiken abhängig.
Die meisten Geschäftsversicherungen enthalten eine Absicherung gegen:
- Feuer
- Einbruch und Diebstahl
- Sturm
- Leitungswasser
- Hagel
Informieren Sie sich vor Abschluss einer Geschäftsversicherung exakt über die enthaltenen Bestandteile und erweitern Sie den Grundschutz durch die Absicherung individueller Risiken.
Fahrzeugversicherung
Mit einer Autoversicherung sichern Sie sich gegen Schadensforderungen im Zusammenhang mit einem Auto Ihrer Firmenflotte ab.
Krankentagegeldversicherung
Das Krankentaggeld ist eine nicht obligatorische, jedoch gängige Versicherung. Während ein Angestellter bei Krankheit eine sechswöchige Lohnfortzahlung erhält, können viele Selbstständige für die Dauer einer Krankheit keine Einnahmen generieren. Um sich gegen das Risiko des krankheitsbedingten Arbeitsausfalls abzusichern, ist der Abschluss einer Krankentagegeld- oder Krankengeldversicherung insbesondere bei stark im Unternehmen eingebundenen Selbstständigen sinnvoll.
Sowohl private als auch gesetzliche Krankenversicherungen bieten eine Krankengeldversicherung an, wobei sich die Leistungen der beiden stark unterscheiden. Während bei einer privaten Krankentagegeldversicherung auf den Zeitpunkt des Leistungsbeginns und auch auf die Höhe der Zahlungen bis zu einem gewissen Maße Einfluss genommen werden kann, beginnen die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen grundsätzlich erst ab der siebten Woche.
Rechtsschutzversicherung
Mit der Rechtsschutzversicherung sparen Sie Zeit und Ärger. Sei es bei Streitigkeiten mit dem Vermieter, wenn Ihre Versicherung nicht vertragsgemäss bezahlt oder wenn nach einem Unfall der Unfallverursacher seine Schuld bestreitet. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen umfassenden Schutz und lässt sich durch Grund- und Zusatzmodule optimal auf die Risiken Ihres Unternehmens ausrichten.
Arbeitslosenversicherung
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es Gründern möglich bei der Bundesagentur für Arbeit eine freiwillige Weiterversicherung zu beantragen. Sollten Sie den Traum vom eigenen Unternehmen aufgeben müssen und Ihre selbstständige Tätigkeit beenden, so haben Sie im Falle von Arbeitslosigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.