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Costituire

Notargebühren

Bei der Gründung vieler Gesellschaften ist die Inanspruchnahme eines Notars gesetzlich vorgebschrieben. Die Höhe der hierfür anfallenden Gebühren wird bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.

Bei der Gründung vieler Gesellschaften ist die Inanspruchnahme eines Notars gesetzlich vorgebschrieben. Die Höhe der hierfür anfallenden Gebühren wird  bundesweit einheitlich durch das  Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.

Leistungen

Das Leistungsangebot eines Notars sollte über die bloße Verlesung des Gesellschaftsvertrages und die Beglaubigung der Unterschriften hinausgehen. Die Beurkundungsgebühr umfasst nämlich zudem eine umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im eigentlichen Sinne. Da Sie die Beratung in jedem Fall mitbezahlen, sollten Sie diese auch wahrnehmen.

Gebührenhöhe

Die Höhe der Gebühren wird zwar individuell berechnet, orientiert sich dabei jedoch ausschließlich an objektiven Kriterien. Eine Vereinbarung über die Höhe der anfallenden Kosten ist unwirksam. Im Wesentlichen richtet sich die Höhe der Notarkosten nach dem Geschäftswert. Damit gilt pauschal: Je komplizierter eine Unternehmensgründung und je größer das Stammkapital ist, desto höher fallen die Notargebühren aus. Da die Berechnung der Notargebühren im Notarkostengesetz sehr differenziert gestaltet und von verschiedenen Faktoren abhängig ist, kann keine einheitliche Aussage über die Höhe der anfallenden Kosten getroffen werden. Beispielhaft sind folgend jedoch die voraussichtlich zu erwartenden Notarkosten bei der Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € aufgeführt:

Dibujo

Einsparungsmöglichkeiten

Da eine Vereinbarung über die Höhe der Gebühren mit dem Notar nicht möglich ist, können ausschließlich Einsparungsmöglichkeiten genutzt werden, die im Rahmen des Notarkostengesetzes vorgesehen sind. Nicht alle oben aufgeführten Leistungen müssen zwingend durch einen Notar vorgenommen werden. So kann beispielsweise die Erstellung der Gesellschafterliste oder die Bestellung der Geschäftsführer auch ohne die Mitwirkung eines Notars erfolgen. Beachten Sie jedoch, dass strenge Anforderungen an diese Gründungsschritte gestellt werden. Sollten die gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt werden, kommt es zu einer Ablehnung der Eintragung Ihres Unternehmens beim Handelsregister. Die Korrektur der fehlerhaften Dokumente und die erneute Anmeldung sind sodann mit zusätzlichen Kosten verbunden. Überlegen Sie daher gut, welche Ersparnisse sich in Ihrer Situation als sinnvoll darstellen.

Welche Einsparungsmöglichkeiten bei einer Gesellschaftsgründung mit einem Musterprotokoll beziehungsweise einer Mustersatzung bestehen und unter welchen Umständen eine solche Gründung zu empfehlen ist, erfahren Sie ausführlich im nächsten Blog-Artikel.

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