Die Unternehmergesellschaft ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Sonderform der GmbH. Ebenso wie bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen.
Die Unternehmergesellschaft besitzt wie die GmbH eine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Unterschied zur GmbH besteht in der Höhe der Stammeinlage. Während es bei einer GmbH eines Mindestkapitals von 25.000 € bedarf, ist bei der UG bereits eine Einlage von 1 € ausreichend. Die Einlage muss jedoch in bar erbracht werden, sodass eine Sachgründung nicht möglich ist. Zudem dürfen 25% des Gewinns nicht ausgeschüttet werden, da dieser Anteil als Rücklage zur Aufstockung des Eigenkapitals der Gesellschaft verwendet werden muss. Der Name einer Unternehmensgesellschaft muss immer den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ führen.
Rechtliche Grundlage: GmbHG, Gesetz zur Modernisierung der GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen
Hauptsächlicher Verwendungszweck: Geeignet für kleine Unternehmen
Anforderungen: Mindestkapital 1 €; notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag
Anzahl Personen: Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer, wobei dies dieselbe Person sein kann.
Vorteile:
- Geringes Mindestkapital
- Ausschließliche Haftung des Gesellschaftsvermögens
- eigene Rechtsfähigkeit der Gesellschaft
Nachteile:
- sofortige Einzahlung des Stammkapitals in bar
- geringe Kreditwürdigkeit
- geringes Ansehen im Geschäftsverkehr