Die Kommanditgesellschaft ist eine Personengesellschaft, in der mindestens ein beschränkt haftender Gesellschafter und mindestens ein unbeschränkt haftender Gesellschafter unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe betreiben.
Eine Kommanditgesellschaft ist als Unternehmensform geeignet, wenn die Gesellschafter zu unterschiedlichen Haftungsrisiken bereit sind. Während die Kommanditisten der Gesellschaft nur bis zur Höhe einer bei Gründung der Gesellschaften festgesetzten Summe haften, haften die Komplementäre persönlich mit ihrem gesamten Vermögen. Die Haftung der Kommanditisten entfällt insgesamt, wenn sie ihre jeweilige Einlage in voller Höhe geleistet haben.
Rechtliche Grundlage: §§ 161 - 177a HGB
Hauptsächlicher Verwendungszweck: Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
Anforderungen: keine
Anzahl Personen: Mindestens zwei Personen; von denen mindestens eine Person persönlich und mindestens eine Person beschränkt haftet.
Vorteile:
- Kein Mindestkapital notwendig;
- Flexible Regelung der Verhältnisse (Gewinnausschüttung, Tätigkeit, Haftung)
Nachteile:
- persönliche, unbeschränkte Haftung mindestens eines Gesellschafters