>

Die Gründung eines eingetragenen Vereins

Die Gründung eines eingetragenen Vereins ist vergleichsweise unkompliziert. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die Gründung eines eingetragenen Vereins ist vergleichsweise unkompliziert. Welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Statistisch gesehen ist jeder Deutsche Mitglied in mindestens einem Verein. Die hohe Beliebtheit der Rechtsform des eingetragenen Vereins lässt sich unter anderem durch seine unkomplizierte Gründung erklären. Welche Voraussetzungen dabei im Einzelnen erfüllt werden müssen, erfahren Sie Schritt für Schritt in diesem Artikel.

1. Voraussetzung: Der richtige Zweck
Ein Verein ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer Personen zur Verwirklichung eines gemeinsamen Zwecks, der in seinem Bestand vom Mitgliederwechsel unabhängig ist und eine körperschaftliche Verfassung hat. Durch einen eingetragenen Verein kann jedoch nicht jeder Zweck verfolgt werden. Der Zweck darf nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und muss legal sein. Somit kann ein auf Gewinn ausgelegtes Unternehmen nicht in der Form eines Vereins gegründet werden.

2. Voraussetzung: Die richtige Personenzahl
Für die Gründung eines eingetragenen Vereins ist der Zusammenschluss von mindestens 7 Personen notwendig. Nach Eintragung des Vereins darf die Zahl seiner Mitglieder nicht unter 3 sinken. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (wie beispielsweise eine GmbH) können an der Gründung mitwirken.

3. Voraussetzung: Die Satzung
Zunächst muss eine Satzung für den Verein erarbeitet werden. Hierin sind die wichtigsten Regelungen zu der Entscheidungsfindung und inneren Organisation des Vereins festzusetzen, sowie dessen unabhängiges Bestehen vom Wechsel der Mitglieder. Im Einzelnen enthält die Satzung:

– den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins
– eine Bestimmung dazu, dass der Verein eingetragen werden soll
– Regelungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder
– eine Bestimmung ob und welche Beiträge von den Mitgliedern zu leisten sind
– Bestimmungen über die Bildung des Vorstandes,
– die Voraussetzungen, unter denen eine Mitgliederversammlung zu berufen ist, über die Form der Berufung und über die Beurkundung der Beschlüsse

4. Voraussetzung: Die Gründungsversammlung
Anschließend finden sich die Gründungsmitglieder auf der Gründungsversammlung ein und beschließen die Gründung eines Vereins und die erstellte Satzung. Zudem muss ein Vorstand gewählt und ein Gründungsprotokoll erstellt werden. Die Satzung und das Protokoll müssen von den Mitgliedern unterschrieben werden.

5. Voraussetzung: Anmeldung zum Vereinsregister
Die Anmeldung zur Eintragung in das Vereinsregister erfolgt durch die Vorstandsmitglieder in notariell beglaubigter Form. Das Vereinsregister wird von den Amtsgerichten geführt. Zuständig ist grundsätzlich das Amtsgericht in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat. Teilweise führt ein Amtsgericht jedoch auch das Register anderer Amtsgerichtsbezirke. Der Anmeldung des Vereins sind eine Abschrift der von mindestens sieben Mitgliedern unterzeichneten Satzung sowie eine Abschrift des Gründungsprotokolls, welches die Bestellung der Vorstandsmitglieder enthält, beizufügen.

Spätere Entwicklungen wie Satzungsänderungen, die Umbesetzung des Vorstands, die Eröffnung eines Insolvenzbeschlusses sowie die Auflösung oder das Erlöschen des Vereins sind ebenfalls eintragungspflichtig.

Kosten
Die Gründung eines eingetragenen Vereins ist vergleichsweise günstig. Neben den Notar- und Registergebühren fallen nur die Kosten für die Bekanntmachung an. Für die Gründung eines eingetragenen Vereins ist daher mit Kosten von ca. 90€ – 140€ zu rechnen.

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen
Bereit zum Abheben?

Willst du in der Schweiz eine Firma gründen?