Eine GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren einziger persönlich haftender Gesellschafter eine GmbH ist. Da die GmbH ihrerseits haftungsbeschränkt ist haftet keine natürliche Person mit ihrem Privatvermögen.
Die GmbH & Co. KG ist eine Personengesellschaft bei der sich die Vorteile einer Kommanditgesellschaft mit einer beschränkten Haftung kombinieren lassen. Häufig sind die Gesellschafter der GmbH zugleich die beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditisten) der KG, sodass keine höhere personale Beteiligung als bei einer einfachen KG notwendig ist. Wie bei der Grundform der KG haften die Kommanditisten nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Die grundsätzlich unbeschränkte Haftung der übrigen Gesellschafter wird von der GmbH getragen, die ihrerseits nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet. Faktisch ist die Haftung somit auf die jeweilige Einlage der Kommanditisten sowie das Gesellschaftsvermögen der GmbH beschränkt.
Rechtliche Grundlage: GmbHG, §§ 161 - 177 HGB
Hauptsächlicher Verwendungszweck: Geeignet für mittlere Unternehmen
Anforderungen: Mindestkapital 25.000 € zur Gründung der GmbH; GmbH muss getrennt gegründet werden
Anzahl Personen: GmbH und mindestens ein Kommanditist
Vorteile:
- flexible Gestaltungsmöglichkeiten
- Haftungsbeschränkung
Nachteile:
- komplizierte Gründung
- Mindestkapital der GmbH