Mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann die persönliche Haftung der Gesellschafter ausgeschlossen werden. Die Haftungssumme ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, in der sich eine oder mehrere Personen zu einer eigenen Gesellschaft zusammenschliessen. Die persönliche Haftung der Gesellschafter ist ausgeschlossen.
Rechtliche Grundlage: GmbH-GesetzHauptsächlicher Verwendungszweck:Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
Anforderungen:Mindestkapital 25.000 €
(bei Bargründungen müssen mindestens 12.500 € eingezahlt werden)
Anzahl Personen: Mindestens ein Gesellschafter und ein Geschäftsführer, wobei dies dieselbe Person sein kann.
Vorteile: Geringes Mindestkapital (25.000 €); Ausschliessliche Haftung des Gesellschaftsvermögens eigene Rechtsfähigkeit der Gesellschaft
Nachteile: notarielle Beurkundung bei der Abtretung von Gesellschaftsanteilen notwendig