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Die AG

Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem genießt sie im Geschäftsverkehr einen sehr guten Ruf.

Mit einer Aktiengesellschaft kann eine persönliche Haftung ausgeschlossen werden. Zudem genießt sie im Geschäftsverkehr einen sehr guten Ruf.

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet.

Rechtliche Grundlage: Aktiengesetz

Verwendungszweck: Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen

Anforderungen: Mindestkapital 50.000 € (bei Bargründung müssen mindestens 12.500 € eingezahlt werden)

Anzahl Personen: Mindestens ein Aktionär (muss kein deutscher Staatsbürger sein)

Vorteile:

  • Anonymität der Aktionäre/Investoren
  • Ausschießliche Haftung des Gesellschaftsvermögens
  • Einfache Übertragung der Aktien

Nachteile:

  • Kosten                                                                                                  
  • Mindestkapital

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