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Das Handelsregister

Die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht für eine Vielzahl von Tatsachen. Doch was ist das Handelsregister überhaupt und welche Bedeutung hat es?

Die Pflicht zur Eintragung in das Handelsregister besteht für eine Vielzahl von Tatsachen. Doch was ist das Handelsregister überhaupt und welche Bedeutung hat es?

Für die Gründung einiger Gesellschaftsformen und die Teilnahme am kaufmännischen Wirtschaftsverkehr ist die Eintragung in das Handelsregister eine zwingende Voraussetzung. Doch was ist das Handelsregister überhaupt und warum muss ich mich dort eintragen lassen?

Was ist das Handelsregister?
Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem wesentliche rechtliche und wirtschaftliche Verhältnisse von Kaufleuten und Unternehmen niedergelegt sind. Die Handelsregister werden bei dem zuständigen Registergericht geführt. Zuständiges Registergericht ist zumeist das Amtsgericht des Ortes, in welchem das zuständige Landgericht sitzt. Mittlerweile wird das Handelsregister ausschließlich elektronisch geführt.

Welche Funktion hat das Handelsregister?
Das Handelsregister gibt potenziellen Geschäftspartnern und anderen Interessierten die Möglichkeit, sich über die rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens zu informieren. Der Inhalt des Registers fällt unter den sogenannten öffentlichen Glauben des Handelsregisters. Das bedeutet, dass die Eintragungen selbst bei Fehlerhaftigkeit für den Geschäftsverkehr als richtig gelten. Entsprechendes trifft auf das generelle Vorhandensein oder Fehlen von Einträgen zu. Es dient damit sowohl dem Schutz des Rechtsverkehrs, als auch dem Schutz der eingetragenen Personen, denn beide Seiten können sich auf den Inhalt des Registers berufen. Darüber hinaus ist durch das Registergericht eine staatliche Kontrolle bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben für beispielsweise die Gründung von Kapitalgesellschaften möglich. Das Handelsregister vereint in sich damit drei verschiedene Funktionen:

• Publizitätsfunktion
• Beweisfunktion
• Kontrollfunktion

Was muss in das Handelsregister eingetragen werden?
Für die Eintragung in das Handelsregister muss zwischen eintragungsfähigen und eintragungspflichtigen Tatsachen unterschieden werden. Während eintragungsfähige Tatsachen auf Wunsch eingetragen werden können, müssen eintragungspflichtige Tatsachen oder eine Änderung dieser Tatsachen in das Handelsregister eingetragen werden. Insoweit besteht ein Registerzwang, welcher auch etwa durch die Verhängung von Zwangsgeld durchgesetzt werden kann. Eintragungspflichtig sind insbesondere:

• die Firma (also der Name) eines Kaufmanns und ihre Änderungen oder ihr Erlöschen
• die Erteilung und das Erlöschen einer Prokura
• die Anmeldung und Auflösung einer OHG, KG, AG, GmbH, UG, GmbH & Co. KG
• die Geschäftsführer und Gesellschafter einer GmbH
• die Veränderung des Stammkapitals einer GmbH
• die Liquidation einer Gesellschaft
• der Ein- und Austritt von Gesellschaftern

Wer kann Einsicht nehmen?
Gemäß § 9 HGB ist Jedem die Einsichtnahme zu Informationszwecken gestattet. Anders als bei der Einsichtnahme in das Grundbuch muss auch kein berechtigtes Interesse dargelegt werden.

Wie kann ich Einsicht nehmen?
Für die Einsichtnahme in das Handelsregister gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten.

1. Bei dem Registergericht
Die Einsichtnahme kann direkt bei einem Registergericht während der Geschäftszeiten erfolgen. Unterlagen, die vor Januar 2007 eingereicht wurden und daher in Papierform vorhanden sind, können bei dem Registergericht, in dessen Bezirk das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat, eingesehen werden. Eine Gebühr fällt bei der Einsichtnahme bei einem Registergericht nicht an.

2. Über das Internet
Daneben besteht die Möglichkeit von Zuhause aus über das gemeinsame Registerportal der Länder Einsicht zu nehmen. Die Recherche von Firmen und der Abruf von Veröffentlichungen sind kostenfrei. Darüber hinaus müssen Sie sich für die Online-Einsicht registrieren und 4,50 Euro pro abgerufenem Registerblatt bzw. 1,50 Euro pro abgerufener Datei bei eingereichten Dokumenten zahlen.

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