>

Das Einzelunternehmen

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlage.

Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlage.

Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.

Rechtliche Grundlage:v§§ 1, 18, 19 HGB (bei eingetragenen Kaufleuten)Hauptsächlicher

Verwendungszweck: Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen

Anforderungen: -

Anzahl Personen: Nur eine Person kann Inhaberin sein.

Vorteile:

  • Ermöglicht unkomplizierte, formlose Tätigkeit;
  • Weitgehend kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich;
  • Kein Mindestkapital erforderlich

Nachteile:

  • Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen;
  • Es können keine Partner an dem Unternehmen beteiligt werden
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen
Bereit zum Abheben?

Willst du in der Schweiz eine Firma gründen?