Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlage.
May 13, 2020
Die Gründung eines Einzelunternehmens ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlage.
Einzelfirmen sind Betriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Viele Neuunternehmer, die eine Kleinst- bzw. Kleinfirma gründen, wählen für den Anfang diese Rechtsform.
Rechtliche Grundlage:v§§ 1, 18, 19 HGB (bei eingetragenen Kaufleuten)Hauptsächlicher
Verwendungszweck: Geeignet für kleine und mittlere Unternehmen
Anforderungen: -
Anzahl Personen: Nur eine Person kann Inhaberin sein.
Vorteile:
- Ermöglicht unkomplizierte, formlose Tätigkeit;
- Weitgehend kein Einhalten gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen erforderlich;
- Kein Mindestkapital erforderlich
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung des Inhabers mit dem persönlichen Vermögen;
- Es können keine Partner an dem Unternehmen beteiligt werden